Das neue Verpackungsgesetz ersetzt die bis dato bestehende Verpackungsverordnung (VerpackV) und führt dieser gegenüber zusätzliche Pflichten für Inverkehrbringer von Verkaufsverpackungen ein. Dabei gilt – pauschal formuliert –, dass grundsätzlich alle in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen, die letztlich als Abfall beim privaten Endverbraucher anfallen, lizenziert, d. h. an einem dualen System beteiligt, werden müssen.

Auch unser Unternehmen ist hier angeschlossen (lizensiert) und  registriert und leistet Ihren Beitrag zum Umweltschutz

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DE1854744333058

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